nenwagen beobachtet werden, welche die M.________strasse durchfuhren.40 Die Sperrung der M.________strasse trägt dem Sicherheitsbedürfnis des Langsamverkehrs Rechnung und setzt damit die Wirkungsziele des Strassengesetzes um (vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. d SG und insbesondere auch Art. 6 Bst. c Veloweggesetz). Ob die Sperrung, wie von den Beschwerdeführenden geltend gemacht, im krassen Widerspruch zur hängigen Gesamtmelioration in den Landwirtschaftsgebieten der Gemeinden Orpund und Brügg steht, weil die M.________strasse darin als Hauptfeldweg vorgesehen sein soll, ist keine gemäss Art. 2 BauG zu prüfende Bewilligungsvoraussetzung.