Nichtsdestotrotz ist nach wie vor von einer regen Verkehrsbelastung und einer Missachtung der geltenden Signalisation auf der M.________strasse auszugehen. Anlässlich des Augenscheins vom 13. August 2024, der ausserhalb der Stosszeiten stattfand, waren die Bauarbeiten auf der K.________strasse bereits seit längerem abgeschlossen und dennoch konnten mehrere Perso- 38 Vgl. zum Ganzen pag. 91 ff. der Vorakten 39 Vgl. die Voten von Herrn O.________auf S. 8 im Augenscheinprotokoll der BVD vom 19. August 2024