i) Es ist nicht zu beanstanden, dass das Regierungsstatthalteramt auf die Verkehrsmessungen der J.________ AG abgestellt hat. Gemäss diesen Messungen setzte sich der Verkehr hauptsächlich aus PW/LW sowie Motorrädern zusammen. Damit handelt es sich überwiegend um Individualverkehr. Die nahezu gleich hohen Zahlen der Messpunkte 1b und 2a bzw. 1a und 2b zeigen, dass die meisten Fahrzeuge die M.________strasse durchfahren haben. Bereits aufgrund dessen liegt auf der Hand, dass das signalisierte Fahrverbot mit Zubringerdienst missachtet wird.