Die Verkehrszählung ergebe, dass maximal 84 Fahrzeuge täglich die M.________strasse befahren würden. Pro Stunde bedeute das durchschnittlich 3.5 Fahrzeuge bzw. eine Durchfahrt alle 17.14 Minuten. Diese Belastung sei äusserst gering und das Bauvorhaben daher unnötig bzw. unverhältnismässig. Es gebe keine Hinweise darauf, dass das Fahrverbot nicht eingehalten werde. Die Strasse werde nur durch berechtigte Personen genutzt. Konflikte zwischen Fahrzeugen und Velofahrern oder Inlinern seien nicht bekannt, bisher hätten sich nie gefährliche Situationen ereignet.