_____ AG durchgeführt und datiert vom 20. Oktober 2022.37 g) Die Beschwerdeführenden widersetzen sich vom Grundsatz her den überfahrbaren Kunststoffpfosten nicht. Sie bestreiten aber deren Notwendigkeit. Der beabsichtigte Erfolg hätte auch mit einer angepassten Signalisation und entsprechender Überwachung (polizeilichen Kontrollen) erreicht werden können. Weiter beanstanden sie, das Regierungsstatthalteramt habe keine eigenen Abklärungen getroffen und sich nur auf die zweifelhafte Verkehrszählung inklusive Interpretation der Ergebnisse der Gemeinde gestützt. Die Verkehrszählung ergebe, dass maximal 84 Fahrzeuge täglich die M.________strasse befahren würden.