Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 20. Oktober 2021 vor dem Regierungsstatthalteramt wurde als weiteres Vorgehen festgehalten, dass die Gemeinde nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Kantonsstrasse [gemeint ist die K.________strasse] verschiedene Massnahmen prüft, insbesondere auch diejenige einer Verkehrszählung.36 Wie das Regierungsstatthalteramt in seiner Stellungnahme vom 11. September 2023 zutreffend ausführt, kann den Beschwerdeführenden deshalb nicht gefolgt werden, dass die Gemeinde ohne Rücksprache mit den betroffenen Grundeigentümern eine Verkehrszählung in Auftrag gegeben haben soll. Die von der Gemeinde in Auftrag gegebene Verkehrsmessung wurde von der J._____