c) Mit Projektänderung vom 5. Dezember 2024 sieht die Gemeinde neu drei für den landwirtschaftlichen Verkehr überfahrbare Kunststoffpfosten vor. Die Durchfahrt der M.________strasse ist somit für den landwirtschaftlichen Verkehr weiterhin möglich, insbesondere auch dann, wenn pro Tag mehrere Hin- und Wegfahrten nötig sein sollten. Die Bewirtschaftung für die Landwirte mit Parzellen vor und nach den Kunststoffpfosten bleibt unverändert möglich und wird nicht durch Alternativrouten erschwert, wie dies allenfalls beim ursprünglichen Projekt der Fall gewesen wäre.