Das Teilstück der M.________strasse zwischen den Einmündungen in die R.________strasse und den P.________weg ist als Erschliessungsstrasse erfasst. Ebenso als Erschliessungsstrasse aufgeführt ist das Teilstück der M.________strasse zwischen der Einmündung des W.________weges und der Einmündung der M.________strasse auf die Parzelle Nr. H.________. Gleichzeitig sieht der kommunale Richtplan Verkehr vom 29. August 2011 auf der ganzen M.________strasse eine Durchfahrtsbeschränkung für Motorfahrzeuge vor. Somit ist gemäss dem kommunalen Richtplan Verkehr die gesamte M.________strasse vorwiegend dem Langsamverkehr gewidmet.