3. Rechtliches Gehör a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, das Regierungsstatthalteramt habe ihre Rügen betreffend die Sperrung der Strasse für den landwirtschaftlichen Verkehr, die Gefährlichkeit der Einmündung R.________strasse/K.________strasse sowie die Frage, ob die M.________strasse als Durchfahrtsstrasse diene, nur oberflächlich behandelt. Ihre Rügen hinsichtlich der Güterzusammenlegung und der Unverhältnismässigkeit und insbesondere auch der fehlenden gesetzlichen Grundlage seien nicht oder höchst ungenügend behandelt worden. Zudem sei das Regierungs-