Insgesamt bewegen sich die Änderungen bei der Strassensperre im Rahmen einer zulässigen Projektänderung. Da die Strassensperre trotz des leicht verschobenen Standortes denselben Effekt auf den motorisierten Verkehr hat, führt die Projektänderung auch nicht zu einer neuen oder zusätzlichen Betroffenheit von Dritten. Ebenso wenig sind öffentliche Interessen zusätzlich betroffen. Folglich ist weder eine Publikation der Projektänderung vom 5. Dezember 2024 noch eine Anhörung von Dritten nötig. Die Projektänderungspläne vom 5. Dezember 2024 haben die mit Entscheid vom 21. Juli 2023 bewilligten Pläne ersetzt.