c) Das Rechtsamt der BVD nahm die Pläne vom 5. Dezember 2024 mit Verfügung vom 19. Dezember 2024 als Projektänderung im Sinne von Art. 43 Abs. 3 BewD entgegen. Die Projektänderung wurde den Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme zugestellt. Es blieb in der Folge zu Recht unbestritten, dass das Bauvorhaben trotz Anpassungen in seinen Grundzügen gleich geblieben