Mit Instruktionsverfügung vom 12. Dezember 2023 forderte das Rechtsamt die Beschwerdeführenden 1 bis 5 auf, mitzuteilen und zu belegen, wer von ihnen von welchen landwirtschaftlichen Parzellen im Bereich der M.________strasse Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Pächterin oder Pächter ist. Die Beschwerdeführenden reichten mit Stellungnahme vom 10. Januar 2024 eine Liste der Eigentümer sowie der Bewirtschafter, einen Plan zu den Eigentumsverhältnissen und einen Plan zu der Bewirtschaftung ein. Zudem erklärten sie, mit Ausnahme von einer einzigen Parzelle würden sämtliche Parzellen, die durch die M.________strasse erschlossen würden, durch sie bewirtschaftet.