Mit Verfügung vom 19. Dezember 2024 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen. Zudem teilte das Rechtsamt mit, die Fachstelle Langsamverkehr habe bestätigt, dass es sich bei den im E-Mail vom 2. Dezember 2024 erwähnten Unterlagen um die Projektänderung vom 5. Dezember 2024 gehandelt habe. Die Beschwerdeführenden nahmen am 23. Januar 2025 Stellung und erklärten, vom Grundsatz her würden sie sich dem Lösungsansatz mit den Kunststoffpfosten nicht widersetzen, wobei die Notwendigkeit der Sperrung der M.________strasse durch Hindernisse nach wie vor bestritten werde.