Das AGR verzichtete am 26. August 2024 auf eine Stellungnahme. Die Beschwerdeführenden reichten am 9. September 2024 eine Stellungnahme ein. Die Gemeinde erklärte am 19. September 2024, der Gemeinderat habe an der Sitzung vom 16. September 2024 beschlossen, eine Projektänderung einzureichen (Platzierung von für den landwirtschaftlichen Verkehr überfahrbaren Kunststoffpfosten). Mit Verfügung vom 27. September 2024 erteilte das Rechtsamt der Gemeinde Gelegenheit, eine entsprechende Projektänderung einzureichen. Am 5. Dezember 2024 reichte die Gemeinde eine Projektänderung ein und erklärte, die Sperrung der M.________strasse solle mit drei überfahrbaren Kunststoffpfosten erfolgen.