Das Rechtsamt führte am 13. August 2024 im Beisein der Parteien, des Regierungsstatthalteramtes, des AGR, sowie der Fachstelle Langsamverkehr des Tiefbauamtes des Kantons Bern (TBA) einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Fachstelle Langsamverkehr erklärte unter anderem, die Durchfahrtsbreite zwischen der Metallschranke in der Strassenmitte und den beiden Pfosten links und rechts davon sei mit je 1.30 m nicht genügend breit für den Langsamverkehr (Lastenfahrräder, Fahrräder mit Veloanhängern). In der Folge diskutierten die Teilnehmenden des Augenscheins insbesondere verschiedene Varianten der Strassensperrung.8