3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 11. September 2023, die Beschwerden seien abzuweisen. Mit Stellungnahme vom 11. September 2023 beantragt das Regierungsstatthalteramt ebenfalls die Abweisung der Beschwerden. Die Gemeinde beantragt mit Beschwerdeantwort vom 14. September 2023, die Beschwerden seien unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer vollumfänglich abzuweisen.