zuhalten.6 Daraufhin erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne mit Gesamtentscheid vom 21. Juli 2023 die Baubewilligung. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 bis 5 am 21. August 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 21. Juli 2023 und die Abweisung des Baugesuchs. Auch die Beschwerdeführerin 6 erhob am 21. August 2023 Beschwerde und beantragte, der Gesamtentscheid sei aufzuheben und das Baugesuch abzuweisen.