Sie war ursprünglich 12 m westlich der Einmündung des P.________wegs auf die M.________strasse geplant.2 Ursprünglich vorgesehen waren eine fest installierte Metallschranke in der Strassenmitte sowie zwei Metallpfosten in einem Abstand von 1.30 m links und rechts davon.3 Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Sie machten insbesondere geltend, sie seien Eigentümer bzw. Pächter der vielen an die M.________strasse angrenzenden landwirtschaftlichen Parzellen und durch die Sperrung werde ihnen die Bewirtschaftung erschwert.