Dementsprechend kann von der Berechnungsmethode des BAFU in der Vollzugsempfehlung abgewichen werden, sofern sichergestellt ist, dass die Immissions- und Anlagegrenzwerte eingehalten werden. Die Beschwerdegegnerin berücksichtigt bei der Berechnung der kritischen vertikalen Senderichtung den sogenannten Regenschirmeffekt. Damit berücksichtigt sie, dass sich der mechanische Neigungswinkel der Antenne je nach Abweichung des OKA/OMEN von der Hauptstrahlrichtung ändert. Bei einem OKA/OMEN in der Hauptstrahlrichtung entspricht der mechanische Neigungswinkel dem im Standortdatenblatt ausgewiesenen mechanischen Neigungswinkel.