Die Berücksichtigung des Regenschirmeffekts sei eine präzisere mathematische Methode, um die effektiv zu erwartende elektrische Feldstärke an OMEN/OKA zu bestimmen (Immissionsprognose). Sie führe tendenziell zu geringfügig kleineren Feldstärkebeiträgen bei OMEN/OKA vor einer Antenne und geringfügig grösseren Beiträgen hinter der Antenne. Insgesamt erachte es dieses Vorgehen als zulässige Abweichung von den Vollzugsempfehlungen. Das AUE kommt zusammenfassend zum Schluss, es erachte das Vorgehen der Beschwerdegegnerin als zulässig. Die von den Vollzugsempfehlungen zur NISV abweichenden Berechnungen seien nicht zu beanstanden.