a) Die Beschwerdeführenden rügen im Weiteren, entgegen der Bestimmungen in der Vollzugsempfehlung seien die auf Zusatzblatt 2 unter «Gesamter Neigungswinkel» aufgeführten Richtwerte für das OKA (Zusatzblatt 3a) und auch für die OMEN (Zusatzblätter 4a) grösstenteils nicht übernommen worden. Gegen 60 Prozent der Werte der «Kritischen vertikalen Senderichtung» bei den OMEN und beim OKA stimmten nicht mit den Angaben zum «Gesamten Neigungswinkel» auf Zusatzblatt 2a überein. b) Demgegenüber erklärt die Beschwerdegegnerin, dies treffe nicht zu. Einerseits habe die Abteilung Immissionsschutz des beco als Fachbehörde das Projekt und auch die Angaben im