Zone mit Planungspflicht (ZPP) H.________ Nach Anhang 1 des GBR12 ist der Planungszweck dieser ZPP das Schaffen einer verdichteten, städtebaulich und architektonisch qualitätsvollen Überbauung sowie das Schaffen der Möglichkeit zur Integration von Nutzungen in Zusammenhang mit dem Spital. Als Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsatz gilt das Freihalten von Grünstrukturen vertikal zum Hang (Durchlässigkeit für Hangabwinde). Ein Kinderspielplatz ist in der ZPP H.________ nicht vorgesehen. Sodann existieren gemäss Angaben der Stadt Biel für die Parzelle Biel Grundbuchblatt Nr. K.________ lediglich zwei Baugesuche.