Die Stadt Biel führt in der Stellungnahme vom 22. August 2024 aus, wie der Kopie der Archivkarten entnommen werden könne, existierten in der Ablage der Stadtplanung zwei Baugesuche betreffend die Parzelle Biel Grundbuchblatt Nr. K.________. Aus den Baugesuchsakten könne festgestellt werden, dass zu keiner Zeit ein Kinderspielplatz am heutigen Standort mit einer Baubewilligung genehmigt worden sei. Aus den Akten könne die Stadtplanung nicht eruieren, wann dieser Spielplatz angelegt worden sei, da dieser nicht unbedingt baubewilligungspflichtig sei.