Eine Abnahmekontrolle bleibe vorbehalten. Sollte bestätigt werden, dass es sich bei der Spielwiese vor dem Gebäude A.________ 99 auf der Parzelle Biel Grundbuchblatt Nr. K.________ nicht um einen raumplanungsrechtlich festgesetzten Spielplatz handle und OMEN Nr. 5 demzufolge als OKA zu bezeichnen sei, könne die Abnahmemessung am OMEN Nr. 5 in Auflage 1 des Fachberichts vom 20. September 2019 gestrichen werden. Eine abschliessende Beurteilung, ob es sich bei der Spielwiese um einen raumplanungsrechtlich ausgewiesenen Spielplatz handle, könne nur durch die zuständige Behörde (Stadt Biel) vorgenommen werden.