Der für diesen Standort tiefste geltende frequenzabhängige Immissionsgrenzwert betrage 37.35 V/m und werde somit überall deutlich eingehalten. Schliesslich hält das AUE zusammenfassend fest, sollte es sich entgegen der Auskunft der Stadt Biel bei der Spielwiese vor dem Gebäude A.________ 99 auf der Parzelle Biel Grundbuchblatt Nr. K.________ um einen raumplanungsrechtlich festgesetzten Spielplatz handeln, müsse das Standortdatenblatt so aktualisiert werden, dass auf dem ganzen Bereich des ausgewiesenen Spielplatzes rechnerisch keine Werte über dem Anlagegrenzwert von 5.00 V/m ausgewiesen würden. Eine Abnahmekontrolle bleibe vorbehalten.