___ 99 (Parzelle Biel Grundbuchblatt Nr. K.________) handle es sich nicht um einen raumplanungsrechtlich festgesetzten Spielplatz. Seine Abklärungen bei der Bauverwaltung der Stadt Biel hätten ergeben, dass kein entsprechendes Baugesuch vorliege. Folglich handle es sich bei der Wiese um einen Ort für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA), an dem der frequenzabhängige Immissionsgrenzwert einzuhalten sei. Seine Feldstärkeprognose zeige, dass in keinem öffentlich zugänglichen Bereich Werte von mehr als 10.00 V/m aufträten. Der für diesen Standort tiefste geltende frequenzabhängige Immissionsgrenzwert betrage 37.35 V/m und werde somit überall deutlich eingehalten.