geführte Feldstärkeprognose bestätige, dass im Bereich der Wiese, näher zu den Antennen hin als das den Antennen nächstgelegene Spielgerät, leicht höhere Feldstärken als die für OMEN massgebenden 5.00 V/m möglich seien. Dies jedoch nicht an dem von den Beschwerdeführenden berechneten Punkt. An diesem ergibt sich gemäss der Berechnung des AUE eine Feldstärke von 4.94 V/m. Eine mögliche Überschreitung des Anlagegrenzwerts tritt erst im Bereich der Wiese auf, der noch näher am Antennenstandort liegt. Allerdings führt das AUE auch aus, bei der Wiese mit den Spielgeräten vor dem Gebäude A.________ 99 (Parzelle Biel Grundbuchblatt Nr. K.__