b) Im Standortdatenblatt vom 18. Juli 2019 (Revision: 1.10) wies die Beschwerdegegnerin das der Antenne nächstgelegene Spielgerät auf dem Kinderspielplatz vor dem Gebäude A.________ 99 als OMEN aus. Mit Fachbericht vom 20. September 2019 ordnete das beco unter anderem an diesem OMEN eine Abnahmemessung an. In seiner Stellungnahme vom 22. September 2023 legt das AUE dar, die der Beschwerde beigelegten Berechnungen zum OMEN Nr. 5 (5.05 V/m) seien plausibel und nachvollziehbar. Sie würden sich auf einen Punkt auf der Wiese beziehen, der um drei Meter näher zu den Antennen liege. Die von ihm nun nachträglich durch-