Der genannte Nachtrag vom 28. Januar 2020 werde im Entscheid mit keinem Wort erwähnt. Obwohl die Grenzwertüberschreitung auf dem Spielplatz der Kita auch in den Schlussbemerkungen auf Seite 24 thematisiert worden sei, sei die Vorinstanz im Bauentscheid darauf nicht eingegangen. Das Gleiche gelte für die Fehler im Standortdatenblatt, die sowohl in ihrem Nachtrag vom 28. Januar 2020 als auch in ihren Schlussbemerkungen auf Seite 25 aufgezeigt worden seien und die einen krassen Verstoss gegen die Vollzugsempfehlung zur NISV darstellten.