___ 99 ein und bat die Stadt Biel, sich zu dieser Frage zu äussern. Die Stellungnahme der Stadt Biel und die Akten zur entsprechenden Baubewilligung gingen am 27. August 2024 beim Rechtsamt ein. Das AUE kam in seiner Stellungnahme vom 17. September 2024 zum Schluss, die von den Vollzugsempfehlungen zur NISV abweichenden Berechnungen seien nicht zu beanstanden. Die Verfahrensbeteiligten erhielten mit Verfügung vom 24. September 2024 Gelegenheit, zu sämtlichen Eingaben Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme der Beschwerdegegnerin ging am 15. Oktober 2024 und jene der Beschwerdeführenden am 17. Oktober 2024 ein.