5. Mit Verfügung vom 31. Juli 2024 holte das Rechtsamt beim AUE eine Stellungnahme bezüglich des Widerspruchs der im Standortdatenblatt vom 18. Juli 2019 (Revision: 1.10) ausgewiesenen kritischen vertikalen Senderichtungen mit der Vollzugsempfehlung zur NISV2 ein. Da im Weiteren umstritten war, ob es sich beim Kinderspielplatz vor dem Gebäude A.________ 99 auf der Parzelle Biel Grundbuchblatt Nr. K.________ um ein OMEN handelt, holte das Rechtsamt gleichzeitig bei der Stadt Biel die Baubewilligung sowie sämtliche bewilligten Pläne für das Gebäude A.________ 99 ein und bat die Stadt Biel, sich zu dieser Frage zu äussern.