4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem gab es dem AUE, Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stadt Biel beantragt in ihrer Stellungnahme vom 21. September 2023 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne und die Bestätigung des Bauentscheids vom 10. Juli 2023. Das AUE reichte am 22. September 2023 eine Stellungnahme ein. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 25. September 2023 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und aller Anträge, soweit darauf einzutreten sei.