Die beiden Bauinstallationspläne vom 17. April 2023 wurden daraufhin vom Regierungsstatthalteramt Oberaargau als integrierende Bestandteile im Gesamtbauentscheid vom 21. Juli 2023 aufgenommen. Ebenso wurde im Gesamtbauentscheid die Auflage aufgenommen, dass die Bauherrschaft die Bauinstallationspläne inkl. Konzept für das Parkierungsregime mindestens zwei Monate vor den ersten Bauplatzvorbereitungsarbeiten mit der Gemeinde besprechen muss. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau beurteilte die Baustelleninstallation daher als genügend und wies darauf hin, dass die Gemeinde Roggwil als zuständige Strassenaufsichtsbehörde die Verkehrssicherheit sicherzustellen habe.