Betreffend die daraufhin von der Bauherrschaft eingereichten Bauinstallationspläne stellte die Gemeinde Roggwil mit Amtsbericht vom 10. Juli 2023 fest, dass diese noch unklar seien. Es sei daher vor Baubeginn eine Besprechung mit der Gemeinde erforderlich. Ferner beantragte sie dem Regierungsstatthalteramt Oberaargau diesbezügliche Auflagen im Gesamtbauentscheid aufzunehmen.