b) Im Amtsbericht vom 30. März 2023 wies die Gemeinde Roggwil die Bauherrschaft darauf hin, dass diese einen detaillierten Bauinstallationsplan, beispielsweise mit Angaben zum Kranstandort, zum Standort der Umschlagsgeräte, der Umschlagsplätze für Material, Lagerplätze, Materialdepots, Personal- und Werkzeugcontainer und ein Konzept für das Parkierungsregime während der Bauarbeiten einzureichen habe.16