Betriebskommission der Gemeinde Roggwil die Verkehrssicherheit aufgrund des geringen Verkehrsaufkommen auf der betreffenden Strasse als unproblematisch.12 Wegen der steilen Kreuzung werde der Kehrichtsammelwagen rückwärts an die Parzelle zum gut erreichbaren Containerstandort fahren; hierzu werde ein zusätzliches Wendemanöver im Bereich des geplanten Neubaus genehmigt.13 Mit Verweis auf den Antrag zur Erteilung der Ausnahmebewilligung der Gemeinde Roggwil hat das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Verletzung von öffentlichen Interessen ausgeschlossen und schliesslich die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands erteilt.14