3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau beantragt mit Schreiben vom 13. September 2023 die Abweisung der Beschwerde soweit darauf einzutreten sei, ohne sich inhaltlich dazu zu äussern. Mit Schreiben vom 22. September 2023 beantragt der Beschwerdegegner ebenso die Abweisung der Beschwerde. Auch die Gemeinde Roggwil beantragt in ihrem Schreiben vom 22. September 2023 die Abweisung der Beschwerde und Bestätigung des Gesamtbauentscheids vom 21. Juli 2023.