betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 21. Juli 2023 (eBau Nummer 2022-5129; Abbruch EFH, Neubau MFH mit Einstellhalle) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner reichte am 4. März 2022 bei der Gemeinde Roggwil ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle auf Parzelle Roggwil Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Gemeinde Roggwil leitete das Gesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau weiter, welches mit Gesamtbauentscheid vom 21. Juli 2023 dem Beschwerdegegner die Baubewilligung erteilte.