1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Frist zur Wiederherstellung gemäss Ziffer 4.1.2 der Verfügung der Gemeinde Kirchdorf (BE) vom 18. Juli 2023 wird neu auf 31. März 2024 angesetzt. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Kirchdorf (BE) vom 18. Juli 2023 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.00 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung