a) Die Gemeinde Kirchdorf (BE) hat die Beschwerdeführenden in der angefochtenen Verfügung vom 18. Juli 2023 aufgefordert, die Plastikwände gemäss Wiederherstellungsverfügung vom 7. Dezember 2005 und vom 11. August 2006 bis spätestens am 30. September 2023 zu entfernen.