Somit handelt es sich beim geplanten Abstellraum/Fahrzeugunterstand nicht um einen Anbau, sondern um einen Teil des Hauptgebäudes. Zwar sprach die Gemeinde Mühledorf (BE) in den Wiederherstellungsverfügungen vom 7. Dezember 2005 und 11. August 2006 sowie im Protokoll zur Besichtigung vom 27. September 2006 von einem Anbau. Diesbezüglich können die Beschwerdeführenden jedoch nichts zu ihren Gunsten ableiten, zumal damals ein anderes Bauvorhaben beurteilt werden musste. Das vorliegende Bauvorhaben ist für sich und mit Blick auf das geltende Recht zu beurteilen.