Die Fassade des geplanten Bauvorhabens und jene des Hauptgebäudes werden, auch wenn ein farblicher Unterschied besteht, als eine einzige Wand wahrgenommen. Gleichermassen verhält es sich mit der Fassade des darunterliegenden Untergeschosses, welche ebenfalls weiss gestrichen ist.13 Der Abstellraum/Fahrzeugunterstand ist nicht als separater Anbau erkennbar, sondern wird als Teil des Gebäudes wahrgenommen. 10 BSIG Nr. 7/721.3/1.1, Information zur Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV),