f) Den Ausführungen der Gemeinde Kirchdorf (BE) kann gefolgt werden. Das geplante Bauvorhaben soll nahtlos anschliessend an die nordwestliche Fassade des Hauptgebäudes auf der bestehenden Terrasse erstellt und durch das Vordach des Hauptgebäudes gedeckt werden.12 Optisch tritt daher der Abstellraum/Fahrzeugunterstand nicht selbständig in Erscheinung. Er bildet eine Einheit mit dem nebenstehenden Hauptgebäude sowie mit der darunterliegenden Terrasse und dem darüberliegenden Vordach. Die Fassade des geplanten Bauvorhabens und jene des Hauptgebäudes werden, auch wenn ein farblicher Unterschied besteht, als eine einzige Wand wahrgenommen.