Was bedeuten würde, dass der Erteilung einer entsprechenden Baubewilligung nichts mehr entgegenstehen würde. Nun solle das Bauvorhaben gemäss der Gemeinde Kirchdorf plötzlich nicht mehr als Anbau qualifiziert werden können, weshalb wieder eine Ausnahmebewilligung zur Überschreitung der Gebäudelänge notwendig werden solle, was in höchstem Masse widersprüchlich sei. Was die Gemeinde Kirchdorf damit bezwecken wolle, könnten sie nicht nachvollziehen. Das Vorgehen der Gemeinde sei willkürlich und nicht zu schützen.