Es werde direkt an das Hauptgebäude angebaut, der Anbau lehne sich damit dem Hauptgebäude an, sei jedoch dennoch durch eine Innenwand (aktuelle Aussenwand/Fassade) getrennt. Werde nun das Bauvorhaben realisiert, werde an der bestehenden Gebäudestatik nichts verändert, was dazu führe, dass der Anbau jederzeit wieder entfernt werden könnte, ohne dass das Hauptgebäude konstruktiv verändert werden müsste. Zudem würden im geplanten Bauvorhaben nur Abstellräume und Fahrzeugeinstellräume realisiert, welche klar als Nebennutzflächen im Sinne der SIA-Norm 416 zu subsumieren seien. Sodann legen die Beschwerdeführenden dar, die Fassade des Hauptgebäudes habe einen Verputz und sei gelb.