2/10 BVD 110/2023/130 Eventualiter: Der Gesamtbauentscheid vom 18. Juli 2023 der Vorinstanz sei aufzuheben und es sei den Beschwerdeführern die Baubewilligung inkl. der Ausnahmebewilligungen (Überschreitung der Gebäudelänge gemäss Art. 10 Abs. 1 des Baureglements der Einwohnergemeinde Mühledorf und Nichteinhaltung der Dachgestaltungsvorschriften gemäss Art. 4 des Baureglements der Einwohnergemeinde Mühledorf) zu erteilen.