4. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 17. August 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: Der Gesamtbauentscheid vom 18. Juli 2023 der Vorinstanz sei aufzuheben und es sei den Beschwerdeführern die Baubewilligung inkl. Ausnahmebewilligung zur Nichteinhaltung der Dachgestaltungsvorschriften gemäss Art. 4 des Baureglements der Einwohnergemeinde Mühledorf zu erteilen.