Baubewilligungsverfahrens. Am 25. Mai 2022 teilte die Gemeinde den Beschwerdeführenden mit, dass die Ausnahmebewilligung zur Überschreitung der Gebäudelänge nicht in Aussicht gestellt werden könne. Gleichzeitig räumte sie den Beschwerdeführenden eine Frist bis zum 13. Juni 2022 ein, um mitzuteilen, ob sie das hängige Baugesuch zurückziehen um weitere Kosten zu vermeiden oder ob sie auf die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens/Bauabschlag bestehen um eine anfechtbare Verfügung zu erhalten. Die Beschwerdeführenden nahmen dazu mit Schreiben vom 28. Juli 2022 Stellung und forderten implizit die Fortführung des Baubewilligungsverfahrens.