Mit Schreiben vom 26. Oktober 2021 wies die Gemeinde die Beschwerdeführenden auf diverse Mängel hin und räumte ihnen eine Frist bis zum 29. November 2021 ein, um die Mängel zu beheben und die verlangten Unterlagen mit den Ergänzungen einzureichen. Zudem orientierte sie die Beschwerdeführenden darüber, dass das Bauvorhaben zwei Ausnahmebewilligungen erfordere (Überschreitung der Gebäudelänge und Nichteinhaltung der Dachgestaltung). Schliesslich gab die Gemeinde den Beschwerdeführenden Gelegenheit, bis am 29. November 2021 schriftlich mitzuteilen, ob das Baubewilligungsverfahren gestartet werden solle. Die Beschwerdeführenden ersuchten mit Schreiben vom 29. November 2021 um Einleitung des