Im Übrigen bestätigte sie die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Kirchdorf (BE) vom 7. Dezember 2005. Die Gemeinde Kirchdorf (BE) erliess am 11. August 2006 eine korrigierte Wiederherstellungsverfügung und ordnete die Entfernung der bereits angebrachten Seitenwände gegenüber der Parzelle Kirchdorf (BE) (Mühledorf) Grundbuchblatt Nr. I.________ sowie der Verschalung im Giebelbereich des Vordaches des offenen vorspringenden Gebäudeteils auf der Nordwestseite des Wohnhauses sowohl auf der Südwest- als auch auf der Nordostseite an.